Informationen für Arbeitnehmer
Dies sind die wichtigsten Paragrafen des BetrVG zu diesem Thema:
§ 39 Wie kann sich der Arbeitnehmer beim Betriebsrat informieren (Sprechstunden)?
§ 43 Betriebsversammlungen (außerdem: Zeitpunkt u. Verdienstausfall § 44)
§ 81 Wann und über welche Themen muss der Arbeitgeber (neue) Arbeitnehmer informieren?
§ 82 Was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn er Kritik an betrieblichen Verhältnissen hat?
§ 83 In welcher Weise kann ein Arbeitnehmer Einsicht in seine Personalakte nehmen?
§ 110 Wie müssen die Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Lage informiert werden?