§ 86a BetrVG

Arbeitnehmervorschläge

Zunächst ist noch einmal klarzustellen:
Der Betriebsrat ist in der Art seiner Amtsführung unabhängig! Auch die Betriebsversammlung kann ihn nicht etwa durch Mehrheitsbeschluss dazu zwingen, ein bestimmtes Thema in einer bestimmten Art anzupacken!
Allerdings:
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat für seine Arbeit Themen vorzuschlagen!
Und:

Wenn 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs diesen Vorschlag (z.B. in Form einer Unterschriftenliste oder einer Abstimmung auf einer Betriebsversammlung) unterstützen, dann muss (!) der Betriebsrat dieses Thema innerhalb von 2 Monaten in einer Betriebsratssitzung behandeln.

Wie und mit welcher Zielsetzung der Betriebsrat das tut, ist dann allerdings wieder ihm allein überlassen.

§ 86a

Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat diesen innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen.