§ 69 BetrVG

Sprechstunden der JAV

In aller Kürze:
Die JAV darf und sollte – ebenso wie der BetriebsratSprechstunden während der Arbeitszeit und möglichst regelmäßig anbieten. Jugendliche Arbeitnehmer und in Berufsausbildung Stehende dürfen diese Sprechstunde ungehindert und bezahlt aufsuchen. Betriebsrat und JAV können Sprechstunden auch gemeinsam abhalten. Eigene JAV-Sprechstunden sind nur in größeren Betrieben zulässig.

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  • § 69 - Wie kann die JAV Sprechstunden einrichten und durchführen? (...)
  • § 69

    Sprechstunden

    In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.