Mehrere Vorschlagslisten

Sind mehrere Vorschlagslisten eingegangen, dann muss der Wahlvorstand zusätzlich prüfen:
1. Hat jemand auf 2 oder sogar noch mehr verschiedenen Vorschlagslisten zur Unterstützung unterschrieben? (siehe auch § 6 Wahlordnung)
Wenn das der Fall ist, muss innerhalb von 3 Arbeitstagen dem Wahlvorstand gegenüber erklärt werden, welche Unterschrift auf welcher Vorschlagsliste gültig sein soll! Also:
2. Schriftliche Information an alle, die doppelt oder mehrfach unterzeichnet haben (persönlich übergeben)!
Dazu ein Formulierungsvorschlag:
Liebe Kollegin ...Name...,
Ihre Unterschrift befindet sich auf mehreren Vorschlagslisten zur kommenden Betriebsratswahl. Nach § 6 der Wahlordnung kann durch einen Arbeitnehmer nur eine Vorschlagsliste unterstützt, d.h. unterschrieben werden. Sie haben folgende Listen unterschrieben:
  • ...Kennwort der Liste...
  • ...Kennwort der Liste...
Bitte teilen Sie dem Wahlvorstand bis zum ...Datum Fristende... mit, welche Unterschrift Sie aufrechterhalten wollen.
3. Wird innerhalb dieser Frist keine Erklärung beim Wahlvorstand abgegeben, zählt nur die Unterschrift unter der Liste, die zuerst eingereicht wurde (siehe Empfangsbestätigung)! Alle anderen Unterschriften werden gestrichen!
Dabei kann allerdings Folgendes passieren:
Eine Liste hatte eigentlich die ausreichende Zahl von Stützunterschriften. Wegen Doppelunterschriften musste der Wahlvorstand einige davon streichen. Nach der Streichung reicht die Zahl der Stützunterschriften nicht mehr aus .
Pech, aber nicht so dramatisch, denn es handelt sich hierbei um einen "heilbaren" Mangel. "Geheilt" wird er so:
Verliert eine Liste aufgrund doppelter Stützunterschriften einen Teil der nötigen Unterstützung, ...
  • informiert der Wahlvorstand die Listenvertretung und
  • die hat jetzt 3 Arbeitstage lang Zeit, von anderen Arbeitnehmern die fehlenden Stützunterschriften zu besorgen.
4. Hat sich jemand auf mehreren Vorschlagslisten als Kandidat für die Betriebsratswahl aufstellen lassen?

In diesem Fall wird das gleiche Verfahren praktiziert wie bei mehr­fachen Stützunterschriften:

  • schriftliche Mitteilung, persönlich übergeben
  • Erklärung verlangen, welche Kandidatur aufrechterhalten werden soll
  • Frist für die Erklärung: 3 Arbeitstage
Allerdings:
5. Wird innerhalb der Frist nicht erklärt, welche Kandidatur die allein gültige sein soll, wird dieser Name auf allen Vorschlagslisten, auf denen er als Kandidat auftaucht, gestrichen!
Übrigens:

Durch den Wegfall eines Kandidaten verliert eine Vorschlagsliste nie ihre Gültigkeit – es sei denn, es stand überhaupt nur 1 Name auf der Liste. Zwar soll ja eine Vorschlagsliste doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Das ist aber nur eine Soll-Vorschrift, so dass eine Liste immer gültig ist, auch wenn nur ein einziger Kandidat auf ihr vorgeschlagen wird.