Die Listenvertretung

Alle die, die eine Vorschlagsliste zur Unterstützung mit unterschreiben, schlagen die Kandidaten dieser Liste für die Betriebsratswahl vor! Sie sind deshalb verantwortlich für alles, was auf dieser Liste steht!
Es kann z.B. vorkommen, dass einige Angaben auf einer Vorschlagsliste fehlen. Dann braucht der Wahlvorstand zur Klärung dieser Frage einen festen Ansprechpartner: die "Listen­vertre­tung".
Dabei gilt:
Listenvertretung ist, wer an erster Stelle der Vorschlagsliste seine Unterstützungsunterschrift gegeben hat! Soll jemand anderes, der erst an späterer Stelle unterschrieben hat, Listenvertretung sein, muss das oben auf der Vorschlagsliste vermerkt werden!
Verantwortlich bleiben aber trotzdem alle, die die Vorschlagsliste zur Unterstützung unterschrieben haben. Das gilt auch und vor allem, wenn nach dem Einreichen noch etwas zu ändern ist.
Denn natürlich kommt es immer wieder einmal vor, dass etwas korrigiert werden soll oder muss:
  • Ein Kandidat soll von der Vorschlagsliste ge­strichen oder eine andere Kandidatin hinzugefügt werden.
  • Die Reihenfolge, in der die Kandidaten auf der Liste stehen, soll geändert werden.
  • Oder es soll sogar die ganze Liste zurück­gezogen werden.
Solche Änderungen können dann nur mit der ausdrücklichen Zustimmung aller vorgenommen werden, die die Vorschlagsliste durch ihre Unterschrift unterstützt haben!
Deshalb ist es wichtig, dass sich alle an der Betriebsratswahl Interessierten möglichst frühzeitig zusammensetzen, um jeden Schritt der Kandidatenaufstellung genau zu planen.
Die Vorschlagsliste(n) sollte(n) also möglichst schon fertig sein, wenn das Wahlausschreiben ausgehängt wird (siehe hier)! Das gilt besonders beim vereinfachten Wahlverfahren, bei dem die Bearbeitungsfristen viel zu knapp festgelegt sind!