Das d'Hondtsche Höchstzahlenverfahren ist benannt nach Victor d’Hondt (1841–1901), einem belgischen Professor für Zivil- und Steuerrecht. Er setzte sich stark für Verhältniswahlsysteme ein, um damit auch Minderheiten die Möglichkeit zu geben, in gewählten Gremien vertreten zu sein. Und genau das soll auch bei der Betriebsratswahl sichergestellt werden. Wie viele Betriebsratssitze einer Kandidatenliste im Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zustehen, wird deshalb mit dem d'Hondtschen Höchstzahlensystem errechnet:
Dafür ist eine Tabelle zu erstellen, in deren Kopf jeweils die Stimmenzahl eingetragen wird, die die einzelnen Listen bekommen haben; danach werden diese Zahlen dann nacheinander durch 1, 2 usw. geteilt...
Liste A | Liste B | Liste C | |
55 Stimmen | 120 Stimmen | 45 Stimmen | |
: 1 | 55,0 | 120,0 | 45,0 |
: 2 | 27,5 | 60,0 | 22,5 |
: 3 | 18,3 | 40,0 | 15,0 |
: 4 | 13,8 | 30,0 | 11,3 |
: 5 | 11,0 | 24,0 | 9,0 |