Das d’Hondtsches Höchstzahlensystem

Das d'Hondtsche Höchstzahlenverfahren ist benannt nach Victor d’Hondt (1841–1901), einem belgischen Professor für Zivil- und Steuerrecht. Er setzte sich stark für Verhältniswahlsysteme ein, um damit auch Minderheiten die Möglichkeit zu geben, in gewählten Gremien vertreten zu sein. Und genau das soll auch bei der Betriebsratswahl sichergestellt werden. Wie viele Betriebsratssitze einer Kandidatenliste im Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zustehen, wird deshalb mit dem d'Hondtschen Höchstzahlensystem errechnet:

Dafür ist eine Tabelle zu erstellen, in deren Kopf jeweils die Stimmenzahl eingetragen wird, die die einzelnen Listen bekommen haben; danach werden diese Zahlen dann nacheinander durch 1, 2 usw. geteilt...

Beispiel:  
(
Zu wählen sind in unserem Beispiel 9 Betriebsratsmitglieder (siehe § 9 BetrVG)). 
   Liste A  Liste B  Liste C
   55 Stimmen 120 Stimmen 45 Stimmen
: 1  55,0 120,0  45,0
 : 2  27,5  60,0  22,5
 : 3  18,3  40,0  15,0
 : 4  13,8  30,0  11,3
 : 5  11,0  24,0  9,0

Herauszusuchen sind deshalb die 9 höchsten Zahlen in der Tabelle. Somit ist klar, dass Liste B mit 5 Mitgliedern und die Listen A und C mit jeweils 2 Mitgliedern im Betriebsrat vertreten sein werden.
Dieses Verfahren wird im Rahmen der Betriebsratswahl an mehreren Stellen angewendet.