Personen- oder Listenwahl?

Wie gesagt: Weder der Wahlvorstand noch der amtierende Betriebsrat können bestimmen, ob eine Personen- oder Listenwahl stattfinden wird (sieht man mal davon ab, dass in kleinen Unternehmen mit vereinfachtem Wahlverfahren die Personenwahl vorgesehen ist; siehe § 14a BetrVG).
In kleineren Betrieben - da wo jeder jeden kennt - ist die Personenwahl sicherlich das anzustrebende Ziel. Hier sollten sich alle Kandidaten/innen zu einem gemeinsamen Wahlvorschlag (Liste) zusammenfinden. Dann haben die Wähler die Chance, aus allen Kandidaten/innen diejenigen herauszusuchen, die ihnen am geeignetsten erscheinen. Der Wähler bestimmt also direkt über die Zusammensetzung des künftigen Betriebsrats.
Würde hier Listenwahl stattfinden, könnten die Wähler sich nur für eine Liste entscheiden. Die Kandidaten/innen kommen dann - je nach Stimmengewichtung  - in der bereits vorgegebenen Reihenfolge auf den Listen in den Betriebsrat. Der direkte Einfluss des Wählers auf die Zusammensetzung des Betriebsrats ist also geringer.
In großen Betrieben muss man jedoch berücksichtigen, dass der Wähler mit großer Wahrscheinlichkeit bei weitem nicht alle Kandidaten kennt. Das führt bei einer Personenwahl  dazu, dass der Wähler zwar seinen Wunschkandidaten wählen kann, aber dann oft noch Stimmen zu vergeben hat, die er entweder "verschenkt" (er kreuzt also weniger an, als er dürfte) oder mit denen er Kandidaten wählt, die er zufällig kennt, über die er aber hinsichtlich deren Vorstellungen über die Betriebsratsarbeit nichts weiß.
Gewählt werden in diesen Fällen in erster Linie Personen, die bekannt sind "wie ein bunter Hund" - ob sie nun geeignet für den Betriebsrat sind oder nicht.
Außerdem: Kleinere Bereiche schaffen es oft nicht, "ihren" Kandidaten in den Betriebsrat zu wählen, da die Bereiche mit vielen Wählerstimmen deren Kandidaten in den Betriebsrat wählen.
Hier kann die Listenwahl durchaus günstiger sein. Beim Erstellen der Liste, können die Kandidaten/innen in eine Reihenfolge aufgestellt werden, dass Kandidaten/innen mit schwächeren "Wählerpotenzial" eine Chance haben, in den Betriebsrat zu gelangen.
Außerdem steht eine Liste ja für eine betriebspolitische Haltung, sie hat Ideale und Ziele, die sie vor der Wahl bekannt machen kann. Der Wähler hat also eine Orientierung darüber, welche Vorstellungen auch unbekanntere Kandidaten/innen von der Betriebsratsarbeit haben.