Was Listenwahl bedeutet

Noch einmal:
Bei der Listenwahl kann nicht mehr bestimmt werden, welche Personen man gerne im Betriebsrat hätte! Man muss sich für eine der eingereichten Vorschlagslisten entscheiden!
Und so ungefähr würde das dann auf dem Wahlzettel aussehen (ein wenig vereinfacht, die Details folgen später):
  • Liste 1: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • Liste 2: Stichwort "Harmonie"
  • Liste 3: Max Mandel
Um es ganz praktisch zu machen:
  • Natürlich kann man als Wählender seine Entscheidung für die eine oder die andere Liste von den Personen abhängig machen, die auf der einzelnen Vorschlagsliste stehen – das wird man auch fast immer tun.
  • Aber man kann nicht sagen: "Von der Liste hätte ich gern die, und von der anderen dann den!" Oder: "Die möchte ich unbedingt im Betriebsrat sehen, die kriegt mein Kreuz; den aber will ich auf keinen Fall drin haben!"
Man muss sich also für eine der Vorschlagslisten entscheiden, so wie sie nun einmal ist!
  • Wie viele Kandidaten von den einzelnen Lis­ten dann tatsächlich in den Betriebsrat kommen, das hängt von der Anzahl der Stimmen ab, die jede der Listen bekommt.
  • Je nachdem, wie groß die Zahl dieser Stimmen im Verhältnis zur Stimmenzahl der anderen Listen ist, werden von jeder Liste ein oder mehrere Kandidaten (oder auch gar keiner) in den Betriebsrat kommen – deshalb nennt man diese Art der Wahl auch "Verhältniswahl".
  • Berechnet wird die Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen-Höchstzahlensystem (Beschreibung des Verfahrens hier).

So viel als erster kurzer Überblick zum Verfahren der Listenwahl. In den noch folgenden Abschnitten werden alle Einzelheiten genau erarbeitet. Zunächst aber im nächsten Schritt noch eine Zusammenfassung der wesentlichen Nachteile einer Listenwahl gegenüber einer Persönlichkeitswahl (ein kurzer Vergleich von Persönlichkeits- und Listenwahl findet sich hier).