Übersicht Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl)
- Bei Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens kommt immer die Persönlichkeitswahl zum Einsatz!
- Es gibt nur eine Vorschlagsliste, auf der alle Kandidaten für den Betriebsrat stehen! Und so sieht auch der Stimmzettel aus!
- Jeder Wählende kann jeden Kandidaten auswählen; damit hat er direkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des ganzen Betriebsrats!
- Die Höchstzahl der anzukreuzenden Kandidaten ist gleich der Größe des zu wählenden Betriebsrats!
- Wie viele Plätze im Betriebsrat auf das Geschlecht entfallen, das sich in der Minderheit befindet, errechnet sich nach dem Anteil des Minderheitsgeschlechts im Verhältnis zur ganzen Belegschaft!
Übersicht Listenwahl (Verhältniswahl)
- Es gibt zwei oder mehr Listen mit Kandidaten für den Betriebsrat (z.B. Gewerkschafter/Nichtgewerkschafter)!
- Es gibt einen Stimmzettel, auf dem aber nur (neben einer laufenden Nummer) die Listen-Bezeichnungen stehen und dazu noch die Namen der ersten beiden Kandidaten!
- Jeder Wählende kann von diesen Listen nur eine ankreuzen!
- Von jeder Liste werden so viele Kandidaten in den Betriebsrat geschickt, wie es dem Anteil der Stimmen entspricht, die die einzelne Liste bekommen hat!
- Wie viele Plätze im Betriebsrat auf das Geschlecht entfallen, das sich in der Minderheit befindet, errechnet sich nach dem Anteil des Minderheitsgeschlechts im Verhältnis zur ganzen Belegschaft! Je nach Stimmenzahl und Zusammensetzung wird dann festgestellt, welche Liste wie viele ihrer Kandidatinnen und Kandidaten in den Betriebsrat schicken darf!