Ersatzmitglieder bei Listenwahl

Regel 1:
Es wird festgestellt, ob durch das Ausfallen eine Betriebsratsmitglieds das Minderheitsgeschlecht nicht mehr in ausreichendem Maß im Betriebsrat vertreten ist (siehe Unterlagen der letzten Betriebsratswahl).

Regel 2:
Ist das Minderheitsgeschlecht trotz des ausfallenden Betriebsratsmitglieds noch ausreichend stark vertreten, dann rückt das Ersatzmitglied nach, das als nächstes auf der gleichen Liste kandidiert hat wie das zu ersetzende Betriebsratsmitglied. 

Regel 3:
Ist das Minderheitsgeschlecht nicht mehr ausreichend stark vertreten, dann rückt das Ersatzmitglied nach, das dem Minderheitsgeschlecht angehört und an nächster Stelle auf der gleichen Liste kandidiert hat wie das zu ersetzende Betriebsratsmitglied.

Regel 4:
Gibt es auf dieser Liste keine/n Angehörige/n des Minderheitsgeschlechts mehr, wird als nächste die Liste überprüft, die von den sonst noch vorhandenen Listen die höchste noch nicht berücksichtigte Höchstzahl bekommen hat. Findet sich dort jemand aus dem Minderheitsgeschlecht rückt er/sie (der Reihenfolge auf der Liste entsprechend) nach. Gibt es auch dort niemanden, kommt die Liste mit der nächsthöheren noch nicht berücksichtigten Höchstzahl dran. Und so weiter...

Regel 5:
Gibt es auf keiner Liste mehr eine/n Angehörige/n des Minderheitsgeschlechts, wird weiter nach Regel 2 verfahren.