...zu benennen, ist möglich, aber aus zwei Gründen nicht zu empfehlen:
Aus den gleichen beiden Gründen lassen sich viele Betriebsratsgremien im Einigungsstellenverfahren durch einen
Sachverständigen, der auf das
Themenfeld spezialisiert ist, einen
Rechtsanwalt oder/und einen
Gewerkschaftssekretär vertreten.