§ 43 Abs. 2 BetrVG

Arbeitgeberrechte und -pflichten

Klar ist:
Der Arbeitgeber muss zu jeder Betriebs- und auch Abteilungsversammlung eingeladen werden und hat auch das Recht, dort zu sprechen!
Ein Beispielschreiben für eine solche Einladung findet sich hier.
Der Arbeitgeber hat allerdings nicht mehr (und nicht weniger) Rechte als jeder andere Versammlungsteilnehmer auch. Er kann also nur nach Worterteilung durch den Versammlungsleiter sprechen und könnte im Fall des Falles (theoretisch) auch wegen Störung der Versammlung rausgeworfen werden.
Ansonsten gilt:
An mindestens einer der 4 regelmäßigen Betriebsversammlungen muss der Arbeitgeber teilnehmen und einen Bericht abgeben!
Dieser Bericht, den der Arbeitgeber 1-mal im Jahr abzugeben hat, muss informieren über:
  • die wirtschaftliche Situation des Betriebs
  • die Entwicklung beim Personal und
  • die sozialen Einrichtungen
Weiterhin muss der Bericht informieren über die betrieblichen Maßnahmen zur...
  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Integration ausländischer Beschäftigter und zum
  • betrieblichen Umweltschutz

Lediglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 79 BetrVG) darf der Arbeitgeber bei seinem Bericht aussparen.

Auf diese Informationen hat die Belegschaft einen Rechtsanspruch. Haben Berichte des Arbeitgebers in der Vergangenheit diesem Anspruch nicht genügt, dann sollte der Betriebsrat dies rechtzeitig anmahnen – ein Beispielschreiben dazu hier.

§ 43 Abs. 2

(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.

Musterbriefe & Co.

Auf dieser Seite isind Vorlagen für folgende Beispielschreiben verlinkt: