Qualifizierung nach Freistellung

Betr.: Qualifikationsmaßnahmen nach Beendigung der Freistellung
Meine Freistellung als Betriebsratsmitglied gem. § 38 Abs. 1 BetrVG endet am ...(Datum)... Laut § 38 Abs. 4 BetrVG habe ich deshalb Anspruch darauf, die durch meine Tätigkeit als freigestelltes Betriebsratsmitglied versäumte Teilnahme an der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung nachzuholen. Obwohl ich in der Vergangenheit wiederholt an berufsbildenden betrieblichen Maßnahmen teilgenommen habe, müsste ich in einem ersten Schritt meine allgemeinen beruflichen Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen.  
Entsprechende Schulungen werden von ...(Schulungsanbieter, z.B. Handwerkskammer)... im Zeitraum ...(von Datum bis Datum)... angeboten. Wenn es zu etwa der gleichen Zeit vergleichbare Angebote in unserem Unternehmen geben sollte, oder wenn Ihnen andere Schulungsanbieter bekannt sein sollten, wäre ich für eine entsprechende Information dankbar.
Außerdem ist ein Großteil der Arbeitnehmer, die zu Beginn meiner Freistellung zusammen mit mir in der Abteilung ...(Bezeichnung)... gearbeitet haben und noch bei uns tätig sind, während der Zeit meiner Freistellung in eine höhere Position aufgestiegen, teilweise um mehrere Stufen. Ich möchte Sie deshalb bitten, mit mir gemeinsam ein Programm zu erarbeiten, das es mir erlaubt, eine entsprechende berufliche Entwicklung nachzuholen. Es wäre sicher sinnvoll, entsprechende Möglichkeiten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu erörtern. Ich bitte Sie deshalb, mir einen solchen Gesprächstermin möglichst schon in den nächsten zwei Wochen zu nennen.
Mit freundlichem Gruß
...(Name)...
Freigestelltes Betriebsratsmitglied