Änderungen am Arbeitszeit-/Entlohnungsmodell

Betr.: Versetzung des Betriebsratsmitglieds ...Name, Abteilung... in die Tagschicht
Oder...
Betr.: Wechsel
des Betriebsratsmitglieds ...Name, Abteilung... von der Akkord- zur Zeitentlohnung
Der Betriebsrat hat auf seiner Sitzung vom ...Datum... beschlossen, dass für das Betriebsratsmitglied ...Name, Abteilung... eine Veränderung der arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen zwingend erforderlich ist.
Beispiel 1:
Herr/Frau ...Name, Abteilung... ist zurzeit in der Nachtschicht tätig, was aus Sicht des Betriebsrats auch durchaus positiv zu bewerten ist. Inzwischen ist er/sie aber in den Betriebsausschuss gewählt worden und darüber hinaus in mehreren anderen Fachausschüssen des Betriebsrats tätig, deren Sitzungstermine alle in der Normalschicht liegen. Die Teilnahme an den regulären Betriebsratssitzungen war bisher für Herrn/Frau ...Name... ein nicht immer einfaches, aber doch lösbares Problem. Diese Situation hat sich mit der Übernahme der zusätzlichen, verantwortungsvollen Aufgaben grundlegend geändert. Immer häufiger muss es zu Arbeitszeitverlegungen, Arbeitsumverteilungen und Mehrarbeit kommen, um Berufsarbeit und Betriebsratsarbeit "unter einen Hut zu bringen". Diese Situation ist weder für die betroffene Abteilung noch für das betroffene Betriebsratsmitglied weiterhin zumutbar.
Beispiel 2:
Herr/Frau ...Name, Abteilung... arbeitet zurzeit im Akkord. Akkordentlohnung ist generell mit den Anforderungen der Betriebsratsarbeit schwer zu vereinbaren, da die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied es immer wieder erfordert, die Berufsarbeit zu unterbrechen – oft auch spontan und unvorhersehbar. Inzwischen ist Herr/Frau ...Name... aber zusätzlich noch in den Betriebsausschuss gewählt worden und darüber hinaus in mehreren anderen Fachausschüssen des Betriebsrats tätig, Die damit verbundenen zusätzlichen Termine machen es dem Betriebsratsmitglied nun vollends unmöglich, die geforderte Akkordquote zu erreichen.
Beispiel 3:
Herr/ Frau ... Name, Abteilung.... arbeitet zurzeit im Verkauf und erhält neben dem tariflichen Grundentgelt auch Prämien für erzielte Umsätze. Wegen der erforderlichen Betriebsratsarbeit steht Herr/Frau ...Name... nicht im vollen Umfang für den Verkauf zur Verfügung. Wir sehen es daher für erforderlich an, dass bereits bei den Sollzahlen, die den Prämienberechnungen zu Grunde liegen, die wegen der Betriebsratsarbeit ausfallende Arbeitszeit berücksichtigt wird. Gleichzeitig ist ein Nachteilsausgleich in Form einer monatlichen Ausgleichszahlung für nicht erreichte Prämien zu gewähren.
Der Betriebsrat bittet Sie deshalb die entsprechende personelle Maßnahme (...Versetzung in die Tagschicht / Wechsel des Entlohnungsmodells / Nachteilsausgleich...) zum Ersten des nächsten Monats vorzunehmen. Für ein erläuterndes Gespräch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Der Betriebsrat