Sie haben am ...Datum... unserem Betriebsratsmitglied ...Name... eine Stellungnahme/Information zu ...Thema... übergeben, mit der Bitte, dies dem Betriebsrat zur Kenntnis zu geben. Herr/Frau ...Name... hat dies auf unserer Sitzung vom ...Datum... auch ordnungsgemäß erledigt. Der Zeitpunkt der Sitzung ist somit das Datum des Eingangs Ihrer Mitteilunhg beim Betriebsrat. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie noch einmal darauf hinzuweisen, dass laut § 26 Abs. 2 BetrVG Erklärungen von Ihrer Seite nur dann als dem Betriebsrat ordnungsgemäß und rechtswirksam zugestellt gelten, wenn sie unserem/unserer Vorsitzenden direkt mitgeteilt/übergeben wurden. Sollte der/die Vorsitzende nicht im Betrieb anwesend sein, geht dieses Recht an den/die stellvertretende Vorsitzende über. Es liegt im beiderseitigen Interesse, wenn Sie sich an diese Rechtslage halten, weil Erklärungen von Ihrer Seite an den Betriebsrat als nicht ordnungsgemäß und rechtswirksam zugestellt gelten, wenn sie einem anderen Betriebsratsmitglied übergeben wurden.