Der Betriebsrat hatte Sie in einer Mitteilung vom …(Datum)… darüber informiert, dass er einen Beauftragten der Gewerkschaft ...XYZ... zu seiner Sitzung am ...Datum... eigeladen hatte. Dabei haben wir uns auf das in § 2 Abs. 2 BetrVG geregelte Zugangsrecht für Gewerkschaftsbeauftragte bezogen. Aus uns unbekannten Gründen wurde ...Herrn / Frau Name... allerdings der Zugang zum Betrieb verwehrt. Der Betriebsrat hat nun auf seiner Sitzung vom ...Datum... beschlossen, ...Herrn / Frau Name... zu seiner Sitzung am ...Datum... erneut einzuladen.
Mit einem freundlichen Gruß
Der Betriebsrat