Zugangsverweigerung für Gewerkschaftsbeauftragten

Betr.: Verweigerung des Zugangs von ...Name... zum Betrieb am ...Datum...

Der Betriebsrat hatte Sie in einer Mitteilung vom …(Datum)… darüber informiert, dass er einen Beauftragten der Gewerkschaft ...XYZ... zu seiner Sitzung am ...Datum... eigeladen hatte. Dabei haben wir uns auf das in § 2 Abs. 2 BetrVG geregelte Zugangsrecht für Gewerkschaftsbeauftragte bezogen. Aus uns unbekannten Gründen wurde ...Herrn / Frau Name... allerdings der Zugang zum Betrieb verwehrt. Der Betriebsrat hat nun auf seiner Sitzung vom ...Datum... beschlossen, ...Herrn / Frau Name... zu seiner Sitzung am ...Datum... erneut einzuladen. 

Wir bitten nun um eine Erklärung Ihrerseits, dass ...Herrn / Frau Name... der Zugang nicht noch einmal verweigert werden wird. Sollte diese Erklärung nicht bis zum ...Datum... (Frist maximal eine Woche) bei uns eingegangen sein, sehen wir uns leider gezwungen, zur Sicherung des Zugangsrechts für ...Herrn / Frau Name... das zuständige Arbeitsgericht anzurufen.

Mit einem freundlichen Gruß
Der Betriebsrat