Übersicht: korrekte Fristenberechnung

Die Fristenregelungen im BetrVG

Darum: Unbedingt auf die Einhaltung von Fristen achten! Es gehört zum wichtigsten Allgemeinwissen jedes Betriebsrats, sich mit der Fristenberechnung auszukennen!

Das Wichtigste im Überblick:

Dazu ein Beispiel:
Eingang der Information zu einer fristgerechten Kündigung ist ein Donnerstag. Der Betriebsrat hat nun eine Woche Frist für die Formulierung eines Widerspruchs. Der Betriebsrat beginnt am Freitag mit 1 zu zählen und so weiter bis 7 = Donnerstag. "Innerhalb der Frist" bedeutet nun, dass der Widerspruch beim Arbeitgeber eingegangen sein muss, bevor der Donnerstag abgelaufen ist.

Wäre also im Beispiel oben der Donnerstag Himmelfahrt, endete die Frist erst am Freitag.
Im Grunde genommen werden für die Fristen des BetrVG die Fristenregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (in erster Linie § 187, § 188 und § 193 BGB) angewendet.